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DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6 2012

Titelbild DGUV Arbeit & Gesundheit 5/6

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5/6 2012.

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Themendossier

PSA

Checkliste

Persönliche Schutzausrüstungen

Eine Checkliste zum Thema "Persönliche Schutzausrüstungen" finden Sie hier. Beachten Sie auch die Einführung zur Checkliste auf den folgenden Seiten.
BGR 189 ff., PSA, Schutzmaßnahmen

Gefährdungsermittlung
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind kein Ersatz für technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Vor Auswahl und Einsatz von PSA sind die Gefährdungen des vorgesehenen Arbeitsplatzes beziehungsweise -bereiches zu ermitteln. Erst wenn die Gefahren bekannt sind, können die zum Schutz davor geeigneten Ausrüstungen bestimmt werden. Art und Umfang der Gefährdungsermittlung richtet sich nach den im Einzelfall zu erwartenden Gefahren. Welche PSA bereitgestellt und getragen werden müssen, wird bestimmt zum Beispiel durch
  • Art und Umfang der Risiken am betrachteten Arbeitsplatz
  • Arbeitsbedingungen vor Ort und in der Umgebung
  • Art, Häufigkeit und Dauer der Tätigkeiten
  • verfügbare Werkzeuge, Hilfsmittel usw.
  • persönliche Faktoren des Mitarbeiters, zum Beispiel Konstitution, Kondition, körperliche Disposition.


Die berufsgenossenschaftlichen Regeln für den Einsatz verschiedener persönlicher Schutzausrüstungen (BGR 189ff.) geben weitere Hinweise und Hilfestellungen.

Bewertung
Vor der Auswahl der PSA ist eine Bewertung durchzuführen, ob die vorgesehene Ausrüstung für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist, tatsächlich Schutz gegen die abzuwehrenden Gefahren bietet und die Benutzung selbst keine größere Gefahr bedeutet. Die PSA darf keine unzumutbare Belastung für den Träger darstellen, muss also auch ergonomischen Anforderungen und Anforderungen an Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung genügen. Günstigerweise kann die Schutzausrüstung dem Träger individuell angepasst werden.

Beschaffen und Erproben
Vor der eigentlichen Beschaffung müssen, wenn sie nicht schon bekannt sind, die betrieblichen Einsatzgebiete und arbeitsplatzbezogenen Anforderungen ermittelt werden. Nur so kann man sich vernünftig über das Angebot auf dem Markt informieren. Eine Vorstellung ausgewählter Produkte durch Betriebsberater der Hersteller ist eine durchaus sinnvolle Maßnahme. Die sicherste Methode zur richtigen Wahl ist die betriebliche Erprobung zusammen mit den betroffenen Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten und Mitarbeitern. Über hierfür geeignete Arbeitsplätze und Mitarbeiter hat man sich am besten schon frühzeitig Gedanken gemacht und die Betroffenen eingehend über Sinn und Zweck der Erprobung informiert.

Nach einer festgelegten Erprobungszeit sollte man die „Prüfer” zur kritischen Stellungnahme ermuntern, die abschließend in eine Diskussion und Ergebnisauswertung mündet. Für die Kooperationsbereitschaft des Herstellers hat dieser es verdient, dass eventuell festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge an ihn weitergereicht werden.
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