Themendossier
Sonnenschutz
Gesund arbeiten bei Hitze
Die Schattenseiten des Sommers
Arbeiten, wenn andere Urlaub machen, wenn die Sonne vom Himmel lacht, die Temperaturen den Schweiß treiben und den Geist lähmen. An heißen Tagen arbeiten zu müssen, ist kein Vergnügen. Doch es gibt Methoden, die „Hundstage“ besser zu überstehen.Kein „Hitzefrei“
Bereits ab Temperaturen von 22 Grad Celsius sinkt die Leistungsfähigkeit des Menschen pro zusätzlichen Wärmegrad um fünf Prozent. Ein Anrecht auf „Hitzefrei“ wie in der Schule hat der Mitarbeiter aber nicht. Verbindliche Regelungen für Hitzepausen an Nicht-Hitzearbeitsplätzen gibt es weder im staatlichen noch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Doch wie warm darf es eigentlich am Arbeitsplatz sein? Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (3.5 Raumtemperatur) steht lediglich, dass eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bei der Arbeit bestehen muss. Die Verantwortung dafür, dass Arbeitnehmer unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können, trägt der Arbeitgeber. Er muss Arbeitsräume so einrichten, dass die Beschäftigten in seinem Betrieb keinen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind. Wenn also beispielsweise die Raumtemperatur zu hoch ist, ist er verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. Das Gesetz schreibt als Rangfolge vor, zunächst technische, dann organisatorische und als letzte Möglichkeit personenbezogene Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Was ist technisch möglich?
Als technische Maßnahmen sind zunächst Veränderungen am Gebäude möglich, denn wenn Gebäude gut isoliert und geplant sind, werden schlecht temperierte Arbeitsräume von vornherein vermieden. Am wirkungsvollsten sind Fassadenverkleidungen, spezielle Fensterverglasungen und Jalousien. Hier gibt es inzwischen eine große Auswahl, die auch nachträglich eingebaut werden kann. Zu heiße Arbeitsräume können mithilfe von Klimaanlagen oder durch Ventilatoren gekühlt werden. Wenn jedoch weder bauliche Maßnahmen noch Kühlung möglich sind, kann ein gewisser Ausgleich zu der Hitzebelastung durch so genannte Ersatzmaßnahmen erreicht werden.

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