November 2006

Albrecht Liese
Leiter der
Präventionsdienste
der Berufsgenossenschaft
Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW)
Editorial
Nicht an der falschen Stelle sparen
Viele Arbeitsunfälle sind auf ungeeignetes Schuhwerk zurückzuführen, insbesondere Stürzen, Stolpern, Umknicken und Ausrutschen. Als Arbeitgeber sind Sie nur dann verpflichtet, Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen, wenn mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist. Ansonsten müssen sich Arbeitnehmer selbst um ihr Schuhwerk kümmern. Oft wird auf scheinbar preisgünstige, aber nicht geeignete Modelle zurückgegriffen. „Preisvorteile“ aber relativieren sich schnell, wenn man bedenkt, wie kostbar die eigene Gesundheit ist.Schuhe, deren Absätze höher als zwei Zentimeter sind, beeinträchtigen die Standfestigkeit und haben negative Auswirkungen auf die Körperhaltung. Arbeitsschuhe müssen einen festen Halt bieten. Offene Schuhe sind problematisch, insbesondere dann, wenn man Gegenstände heben oder schieben muss. Sandalen oder „Latschen“ sind luftiger, der Gesundheit tun Sie damit aber keinen Gefallen. Auch geschlossene Schuhe
können viel Luft an die Füße lassen. Achten Sie auf ein durchlässiges Obermaterial oder auf genügend Öffnungen an den Seiten.
Ob Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Schuhe zur Verfügung stellen oder ob Sie selbst entscheiden, welchen Schuh Sie kaufen: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Investieren Sie in die Gesundheit und wählen Sie Schuhe, die Standsicherheit und Komfort bieten. Gesundheit ist das Wichtigste.

![[Bild] Logo der BG](/images/dguv-logo-l.jpg)





