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Titelbild Ausgabe 3/4 2012

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September 2006
| Bild: Frau fasst sich ans Auge |

Augenschutz

Wenn etwas ins Auge geht

Gelangen reizende, ätzende oder giftige Stoffe in die Augen, ist das schnelle und effiziente Spülen mit viel Wasser das Mittel der ersten Wahl. Unter bestimmten Um-ständen kann auch Spülflüssigkeit eingesetzt werden. Experten haben Tipps für deren Anschaffung erarbeitet.
Die Empfehlung, als Maßnahme der Ersten Hilfe die Augen mit Wasser auszuspülen, hat sich in der betrieblichen Praxis bewährt und ist auch im berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Regelwerk zu finden. Was ist aber, wenn am Unfallort kein fließendes Wasser verfügbar ist, jedoch eine Augenspülflasche mit steriler Spülflüssigkeit eingesetzt werden könnte?
Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie für Laboratorien (BGR 120) und die technische Regel TRGS 526 „Laboratorien“ befinden den Einsatz einer Augenspülflasche für zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. Diese Ausnahmeregelung kann beispielsweise bei Abfüllvorgängen im Außenbereich oder in entlegenen Betriebsteilen zum Tragen kommen, wenn kein Trinkwasseranschluss vorhanden ist beziehungsweise Leitungen unter unverhältnismäßig hohem Aufwand gelegt werden müssten.

Für den Unternehmer stellen sich die Fragen, welche der zahlreichen Spülflüssigkeiten für die Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Unfällen geeignet ist, welche Anforderungen an sie zu stellen sind und unter welchen weiteren Gesichtspunkten er sie auswählen soll.

Leider geben die von den Herstellern gelieferten Informationen nicht unbedingt Aufschluss, da sie nicht vergleichbar sind. Auch der rechtliche Hintergrund ist uneinheitlich: Handelt es sich bei Spülflüssigkeiten um ein Arzneimittel oder um ein Medizinprodukt? Kein Wunder, dass sich der Unternehmer bei der Auswahl des richtigen Mittels überfordert fühlt. Auch liegen bisher keine Prüfkriterien vor, wie beispielsweise die Wirksamkeit der Spülflüssigkeiten bei Laugen- oder Säureverätzungen nachgewiesen werden kann oder über welche weiteren Qualitätsmerkmale sie verfügen soll.

Diese Lücke füllt nun die Leitlinie einer Arbeitsgruppe bei der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie. Darin werden die Anforderungen an Spülflüssigkeiten konkret beschrieben, so dass nun ein Vergleich der unterschiedlichen Spülmedien möglich ist. Die Leitlinie „Anforderungen an Spül-flüssigkeiten zur Ersten Hilfe“ ist veröffentlicht auf der Inter-netseite der BG Chemie (www.bgchemie.de unter Prävention, Arbeitsmedizin, Erste Hilfe).

| Bild: ARBEIT UND GESUNDHEIT - Tipp
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Eckehard Droll (BG Chemie)/mir, redaktion@arbeit-und-gesundheit.de
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