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Titelbild Ausgabe 3/4 2012

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Juni 2006
| Bild: Cartoon: Sonne legt Menschen auf Grill |

Hautschutz bei Arbeiten im Freien

Mit Vorsicht zu genießen

Europäische Mindestvorschriften zum systematischen Schutz vor natürlichen optischen Strahlen wurden abgelehnt. Trotzdem ist die Sonne bei der Arbeit mit Vorsicht zu genießen.
Dekolletéverbot für Kellnerinnen? Mit solchen Schlagzeilen machten sich im vergangenen Sommer Politiker und Boulevardpresse über die so genannte Sonnenschein-Richtlinie her. Mit Erfolg. Die EU-Vorlage, die früher oder später in nationales Recht umgesetzt werden muss, bezieht sich nun lediglich auf künstliche optische Strahlen wie von Laser- und Röntgengeräten. Gefährdungen von Mitarbeitern, die beim Arbeiten im Freien den Strahlen der Sonne in starkem Maße ausgesetzt sind, fielen unter den Tisch. Die Europäischen Gremien überließen es den Mitgliedsstaaten zu regeln, inwieweit Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor der Sonne schützen müssen. Dazu besteht Anlass: Übermäßige und langfristige Einwirkung von Sonnenstrahlen kann Hautkrebs verursachen.

Etwa 130.000 Menschen bekommen pro Jahr in Deutschland diese Diagnose, bei 2.500 bis 3.000 von ihnen ist es das Todesurteil. Gute Argumente, einen Sonnenbrand zu vermeiden. Weitere mögliche Folgen intensiver und übermäßiger Sonneneinstrahlung: vorzeitige Hautalterung inklusive Falten und Altersflecken, Horn- und Bindehaut-entzündungen des Auges, „Grauer Star“, Sonnenallergie mit Entzündungsreaktionen, Quaddelbildung und Juckreiz. Sonnenfetischisten mögen entgegnen, dass UV-Strahlen für den Körper notwendig sind, um Vitamin D für Aufbau und Erhalt der Knochen zu produzieren. Richtig. Allerdings reichen dafür rund zehn Minuten Sonne pro Tag auf Gesicht und Arme aus – auch bei bedecktem Himmel. Experten empfehlen nicht mehr als 50 Sonnenbäder pro Jahr – inklusive Solarienbesuche.

Wer im Freien arbeitet, sollte sich im Sommer nicht ausziehen, sondern anziehen. Je dunkler der Stoff und je dichter das Gewebe, desto besser sein UV-Schutz. Lange, leichte Jeans, lange Ärmel, Kopfbedeckung mit Nackenschutz und eine hundert Prozent UV-undurchlässige Sonnenbrille bieten Schutz.

Mit speziellen Sonnenschutztextilien können zudem UV-Schutzfaktoren (UPF) erreicht werden, die weit über denen der stärksten Sonnencremes (Sunblocker) liegen. Der UPF ist identisch mit dem Sonnen- und Lichtschutzfaktor von Sonnencremes (SPF und LSF).

Berechnungsgrundlage ist immer die so genannte Eigenschutzzeit der Haut, die je nach individuellem Hauttyp stark variiert. Die Haut einer Person vom Hauttyp I etwa, mit roten oder blonden Haaren, blauen Augen und sehr hellem Teint, hat eine Eigenschutzzeit von ungefähr fünf bis zehn Minuten. Geschützt von einem textilen Material mit UPF 20 kann sie die Verweildauer in der Sonne um das Zwanzigfache verlängern (20x5min=100min bis 20x10min=200 min). Wer Textilien mit UV-Schutz anschaffen will, sollte auf entsprechende Prüfsiegel achten. Auf unbedeckte Haut – insbesondere Hände und Gesicht – sollte Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor dick aufgetragen und mehrmals täglich erneuert werden. So viel Schutz vor der Sonne sollte sich jeder wert sein – Richtlinie hin oderher.

Miriam Becker, redaktion@arbeit-und-gesundheit.de

Weitere Informationen zum Thema Haut und Sonne finden Sie im "Themendossier Sonnenschutz".
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