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Helmut Ehnes,
Leiter des Geschäftsbereiches
Prävention bei der Steinbruchs-
Berufsgenossenschaft
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Editorial
Staub macht krank – blauer Dunst auch!
Feiner Staub schädigt Atemwege und Lunge – vor allem, wenn er Quarzanteile enthält und die Berufskrankheit „Silikose“ auslöst. Unter bestimmten, hohen Expositionsbedingungen kann zusätzlich sogar Lungenkrebs entstehen. Feiner Staub am Arbeitsplatz ist also ein Gefahrstoff und fällt unter die Gefahrstoffverordnung. Trotzdem ist ein Leben ohne Staub nicht vorstellbar.
Quarz ist das häufigste Mineral der Erde. An Stränden sind wir Staub ausgesetzt. Wenn der Bauer pflügt, wird Feinstaub aufgewirbelt. Sogar aus der Sahara erreichen uns Feinstaubwolken. Und in unseren Städten drängt das Thema wegen Stäuben aus Verbrennungsprozessen und Auspuffrohren ins Bewusstsein. Ob Staub krank macht, hängt von seiner Feinheit und Zusammensetzung, der Dosis sowie den Kombinationswirkungen mit anderen Stoffen ab. Deshalb verlangt die Gefahrstoffverordnung, Staubbelastungen am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Die technischen Maßnahmen dazu sind bekannt: Bearbeitungsprozesse so gestalten, dass kein oder wenig lungengängiger Staub entsteht. Ansonsten muss abgesaugt oder nass gearbeitet werden. Auch Lüftungsmaßnahmen helfen. Reicht das nicht aus, kommt die Persönliche Schutzausrüstung, also die Staubmaske, in Betracht. Verantwortungsvolle Arbeitgeber wissen um ihre Pflichten und tun das Menschenmögliche. Trotzdem ist jeder Einzelne gefragt. Zum Beispiel die Fahrgeschwindigkeit auf staubigen Wegen anpassen, Arbeitskleidung nicht mit Druckluft reinigen und statt eines Besens lieber einen Staubsauger einsetzen. Auf eine Schutzmaßnahme kommt es aber ganz besonders an: Blauer Dunst und Staubbelastung vertragen sich keinesfalls! Alle Studien beweisen das. Tabakrauch ist weitaus gefährlicher als Staub am Arbeitsplatz. Wo während der Arbeit nicht geraucht werden darf wie im Steinkohlenbergbau, ist kein Lungenkrebsrisiko nachweisbar. Fazit: Wer verantwortungsvoll mit der eigenen Gesundheit umgeht, lässt das Rauchen mindestens dort sein, wo eine Staubbelastung am Arbeitsplatz nicht ausgeschlossen ist. Die deutsche Gesetzgebung setzt noch auf Eigenverantwortung, andere europäische Länder haben bereits Verbote erlassen. Deshalb mein Appell an mündige Arbeitnehmer: Lassen Sie das Rauchen bei der Arbeit sein – im Interesse Ihrer Kollegen, vor allem aber wegen Ihrer eigenen Gesundheit!
